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Antrag von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln

Informationsbericht - Antrag zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmitteln

Das Recht zum Nachschub an die folgenden Pflegehilfsmittel ist unabhängig von der Pflegestufe und steht jedem Pflegebedürftigen zu, der zu Hause gepflegt wird.

Beachten Sie bitte, dass Sie bestimmte Mittel auf gesetzlicher Grundlage nicht zurückgeben können. Hier spricht man über:

  • Desinfektionsmittel, Wunddesinfektionsmittel und Wundspüllösung
  • Waschmittel, Hygienespüler für die Wasche, Reinigungsmittel
  • Antibakterielle Tücher und Pflegetücher
  • Verbandsmull und Pflaster
  • Waschhandschuhe und Waschlappen zum einmaligen Gebrauch
  • Windeln, Windelhosen, Slip- und Hygieneeinlagen, Lätze
  • Aufgeld, das man selbst für Inkontinenzmittel, Medikamente und Privatrezepte bezahlt hat

 

 

Manche Pflegehilfsprodukte sind nur einmal verwendbar, andere wiederverwendbar. Zu den Pflegehilfsmitteln, die anhand des Gesetzes bestimmt wurden und deshalb gekauft werden können, gehören:

  • Für die private Pflegeperson: Fingerschutz (z.B. Fingerlinge), Einmalhandschuhe, Schutzschürzen (einmalverwendbar und wiederverwendbar), Mundschutz, Händedesinfektionsmittel
  • Andere Produkte: Flächendesinfektionsmittel, einmalverwendbare, saugende Bettschutzeinlagen (60 x 90)

Die notwendige Produktionsmittel des Pflegedienstes, die die Pflegepersonen während ihres Dienstes verbraucht, müssen von der Pflegeperson selbst erworben werden.

Die Pflegekasse bei der AOK PLUS gibt monatlich die Unkosten für verbrauchte Pflegehilfsmittel (normallerweise - bis zum 40 Euro ; beim Recht zur finanziellen Unterstützung – bis zu 20 Euro) zurück.

Die Entscheidung ist Ihre!

Wenn Sie die Pflegemittel kaufen möchten, haben Sie zwei Möglichkeiten – Lieferung von einer ausgewählten Apotheke oder Selbstkauf mit der Gelderstattung von uns. Die erste Variante erlaubt eine direkte Kooperation zwischen Leistungserbringer und AOK PLUS. Sie sollen mit ihrem Wunschpartner die monatliche Belieferung besprechen. Die zweite Variante verlangt von Ihnen die Rücksendung vom ausgefüllten Antragsformular und Ihre Quittungen im Original.

Wir bieten Ihnen auch eine Möglichkeit der regelmäßigen monatlichen Zahlung an. Sie müssen uns drei Monate in Folge den Nachweis erbringen, dass Sie die 40 Euro voll verbraucht haben. Das betrifft aber nur nicht erstattungsfähige Mittel. Wenn Sie anhand Ihrer Quittungen weniger als 40 Euro Monaten verwendet haben, erstatten wir nur diesen Betrag der auf diesen Quittungen steht.

Beachten Sie bitte, die Quittungen mit den allen Personaldaten (Name oder Versichertennummer) zu senden. Es muss auch klar sein, um welche Produkte aus Ihren Quittungen es sich handelt. Sie müssen uns diese Quittungen jeden Monat einreichen, weil es keine Erstattung für vorherige Monate gibt. Wir möchten Sie darauf Hinweisen, dass die inkorrekten Quittungen (ohne Personaldaten oder ohne erstattungsfähige Produkte) zurückgesendet werden können.

 

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