Die Tätigkeiten, die als Grundpflege im Sozialgesetzbuch XI bezeichnet sind, betreffen die Körperpflege. Dazu zählt man Ernährung, Mobilität und zum Teil hauswirtschaftliche Versorgung. Die Grundpflege wird in Minuten gemessen und auf diesem Grund wird die Pflegestufe gewährt. Außerdem kann die Grundpflege und die Krankenpflege zu Hause verwechselt werden, sogar ohne Verordnung des Arztes.
Hier gehören alle Tätigkeiten, die mit der Pflege verbunden sind: Waschen, Duschen, Zahn- und Mundpflege, Rasieren, Kämmen, Unterstützung bei der Darm- und Blasenentleerung. Wenn es sich um die Ernährung handelt, zählt man hier Zubereitung von mundgerechten Speisen und Hilfe beim Essen. Unterstützung beim Aufstehen, Zubettgehen, Ankleiden und Auskleiden betrifft die Grundpflege auch. Braucht die Pflegebedürftige die Hilfe außer Haus, z.B. beim Treppensteigen oder während den Arztbesuchen, können diese Tätigkeiten als Grundpflege betrachtet werden.
Viele von uns haben ein großes Problem, um zu entscheiden, ob jemand eine Hilfe braucht und wie viel Hilfe wirklich notwendig ist. Der Grund dafür ist, dass jede Person anders ist und deshalb individuell betrachtet werden soll. Welche Voraussetzungen gibt es dann, wenn es sich um eine Pflegeversicherung handelt? Alles ist in den Begutachtungsrichtlinien (BRi) bezeichnet. Anhand dieser Grundlage kann man über den Pflegebedarf entscheiden.
Erst muss man einen Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse stellen. Dann wird den Antrag von der Pflegekasse an den Medizinischen Dienst (MDK) richtet. Man braucht auch eine Begutachtung des Arztes oder Pflegefachkraft. Diese Begutachtung wird danach an die Pflegekasse weitergeleitet. Die letzte Etappe ist die Bewilligung oder Ablehnung, über welchen die Pflegekasse entscheidet.
Die Grundpflege betrifft die Körperpflege, die Mobilität, die Ernährung. Dazu zählt man sowohl die morgen und abends Unterstützung beim Anziehen und Waschen als auch die Hilfe beim wöchentlichen Baden. Jeder Mensch wird immer individuell behandelt und so werden die Leistungen angepasst. Wenn man eine 24 – Stunden Hilfe braucht, wird die Grundpflege von einer Pflegekraft erbracht. Die erfahrenen 24-Stunden- Pflegerinnen aus Polen und Osteuropa, die mit Hilfe des Seniorcare24 Services gefunden werden kann, können auch im Haus des Senioren arbeiten.