Die Nachtpflege betrifft die Aufnahme von Pflegebedürftigen in ein Pflegeheim, Altenheim oder Seniorenheim. Man soll aber die Nachtpflege auf keinen Fall mit der Kurzeit- oder Verhinderungspflege verwechseln, weil diese zwei Formen zeitlich beschränkt (bis zu 4 Wochen im Jahr) sind. Die Nachtpflege ist besonders für ältere Menschen geschaffen, die Angst vor allein zu Hause in der Nacht zu bleiben haben. Es betrifft auch die Situationen, wenn der Pflegebedürftige eine Hilfe oder medizinische Versorgung während der Nacht braucht. Diese Forme ist sehr hilfsreich, wenn es sich um demenzkranke Menschen handelt. Ihr Tag –Nacht – Rhythmus wird sehr häufig gestört.
Die Nachtpflege ist auch eine gute Lösung, wenn die Angehörigen keine Betreuung nachts gewähren können oder sie sich überlastet damit fühlen. Es handelt sich auch um die Sicherheit und Komfort der Pflegebedürftige. Deshalb wird für den Senior der Transport abends organisiert. Er wird von Hause abgeholt und dann morgens zurückgebracht. Es gibt auch eine Möglichkeit der ambulanten Nachtwache oder Nachtpflege.
Welche Kosten werden übernommen?
Wenn die Angehörigen keine Pflege nachts gewähren können, gibt es eine Möglichkeit den Antrag auf Nachtpflege zu stellen. Um das Pflegegeld für Aufenthalt in einem Pflege-, Alten- oder Seniorenheim zu bekommen, braucht der Pflegebedürftige eine Pflegestufe. Der pauschale Betrag wird durch die Pflegekasse übernommen. Die Höhe des Betrags hängt natürlich von der Pflegestufe ab.