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Wie die Kurzeitpflege kann Ihnen helfen?

Es gibt ein paar Situationen im Leben, wenn eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeeinrichtung notwendig ist. Hier spricht man von Aufnahme der Seniorenheimen, Altenheimen oder Seniorenwohnheimen. Es betrifft solche Situationen, wenn der Angehörigen wegen verschiedenen Gründen kurzzeitig keine Betreuung selbst für ihre Pflegebedürftigen gewähren können. Dazu zählt man z.B. Urlaub oder Krankheit des Angehörigen. Der Zeitraum von Kurzeitpflege kann nicht 4 Wochen im Jahr überschreiten.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Möchtet man Kurzeitpflege beantragen, muss man zwei Dinge berücksichtigen. Wenn der Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen sich erheblich verschlimmert, kann man den Antrag auf Kurzeitpflege stellen, aber dazu braucht man mindestens die Pflegestufe I. Es ist auch möglich, dass die Kurzeitpflege notwendig wegen des Angehörigen ist, z.B. wegen des Urlaubs oder der Krankheit. Dann soll man die Verhinderungspflege beantragen, aber der Pflegebedürftige muss wieder mindestens die Pflegestufe I haben. In diesem Fall muss er über diese Pflegestufe mehr als 6 Monaten verfügen. Welche spezifische Voraussetzungen müssen dann erfüllen werden, um die Kurzeitpflege zu gewähren?

  • Manchmal muss die Zeit zwischen Krankenhausaufenthalt und Wiederaufnahme der Pflege zu Hause überbrückt werden, z.B. durch Aufenthalt im Pflegeheim.
  •  Suche nach einem geeigneten Heim: Nicht jeder Pflegebedürftige soll in einem Pflegeheim oder nicht in einem normalem Pflegeheim wohnen. Wenn es aber schon festgelegt ist, braucht man Zeit um ein passendes Heim zu finden. Diese Zeit kann durch Kurzseitpflege überbrückt werden.
  • Wegen des Angehörigen: Es betrifft die Situationen, wenn die Pflege kurzeitig aufgenommen werden muss, weil der Angehörige sie nicht gewähren kann. Dazu zählt man seine Krankheit, Urlaub oder seelische Überlastung.

Welche Leistungen betreffen die Kurzzeitpflege?

Seit 2012 übernimmt die Pflegekasse einen Betrag von bis zu 1550 Euro. Das ist unabhängig von der Pflegestufe und betrifft den Zeitraum von 4 Wochen (28 Tage wie die Verhinderungspflege) im Jahr. Die restliche Verpflegungskosten werden durch der Pflegebedürftige gezahlt. Hier spricht man von Aufwendungen, die mit Unterbringung, Verpflegung oder Investitionskosten der Pflegeinrichtung verbunden sind. Man kann die finanzielle Unterstützung von Sozialamt beantragen wenn diese Kosten die Möglichkeiten vom Pflegebedürftigen überschreiten. Es kann mit der verhinderungspflege kombiniert werden.

Welche Unterschiede gibt es zwischen der Kurzeitpflege und anderen Formen die Pflege?

  • Ambulante Verhinderungspflege ist auch möglich, wenn die Kurzeitpflege nur stationär ausgeführt werden kann.
  • Tagespflege und Nachtpflege kann unter bestimmten Bedingungen nur teilweise realisiert werden. Der restliche Betreuungszeit muss zu Hause ausgeführt werden.
  • Vollstationäre Pflege ist nicht nur für 4 Wochen im Jahr beschränkt.


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