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Wie sehen die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung 2016 aus?

Das Ziel von Pflegeversicherung ist die Folgen der Pflegebedürftigkeit abzumildern. Das heißt, dass die Pflegeversicherung kann nicht als Vollversicherung betrachtet sein. Diese Art von Versicherung betrifft Geld- und Sachleistungen, die notwendig für Pflegebedürftige und Pflegekräfte sind, und wird nach den Pflegestufen festgelegt (àDie Lesistungen pro Monat).

Die Rolle der Pflegekassen ist aber nicht nur dazu beschränkt. Sie bezahlen auch technische Pflegehilfsmittel und bieten eine finanzielle Unterstützung für die nötigen Veränderungen des Wohnumfelds an. Es betrifft solche Situationen wenn der Umbau notwendig für häusliche Pflege ist. Die finanzielle Maßnahmen können auch der ganzen Wohngruppe für jeden pflegebedürftigen Mitbewohner gewährt werden (2500 – 10000 Euro). Dieses Geld bekommt jede Wohngruppe, die sich um altersgerechte oder barrierefreie Umgestaltung der Wohnung sorgte. Seit 2015 können die Wohngruppen die Hilfsperson einstellen und dazu 205 Euro pro Monat bekommen.

Das Jahr 2015 brachte auch andere Veränderungen im Sozialrecht. Seitdem können die Leistungen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege verbunden werden. Es handelt sich um solche Situationen wenn eine von diesen Leistungen nicht voll verwendet wurde. Seit 2016 kann man die nicht ausgebrachten Leistungen aus der Verhinderungspflege voll in der Kurzzeitpflege einsetzen (d.h. bis zu 3224 Euro nutzen).

Das Recht berücksichtigt auch ´die Ausnahmefälle wie z.B. Krankheit oder Urlaub des betreuenden Angehörigen. Dann bietet die Pflegekasse die Bezahlung der Ersatzpflegekraft (bis zu 1612 Euro im Jahr) an. Für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt sind, gibt es eine finanzielle Unterstützung für zusätzliche Pflegeleistungen in der Höhe von 104 pro Monat oder 208 Euro, wenn es sich um Pflegebedürftiger mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz handelt. Diese finanzielle Unterstützung für Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz folgt aus den Pflegestufen:

  •  

Pflegestufe 0: 231 Euro
Pflegestufe I: 689 Euro
Pflegestufe II: 1.298 Euro
Pflegestufe III: 1.612 Euro

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Pflegestufe 0: 123 Euro
Pflegestufe I: 316 Euro
Pflegestufe II: 545 Euro
Pflegestufe III: 728 Euro

Die Leistungen pro Monat:

  • Sachleistung Häusliche Pflege:
    - Pflegestufe I: 468 Euro
    - Pflegestufe II: 1.144 Euro
    - Pflegestufe III: 1.612 Euro
    - Sachleistung bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand: 1.995 Euro
  • Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige:
    - Pflegestufe I: 244 Euro
    - Pflegestufe II: 458 Euro
    - Pflegestufe III: 728 Euro
    - bei Verhinderung der Pflegeperson: maximal 1.612 Euro (jährlich)
  • Teilstationäre und Kurzzeitpflege:
    - Tages-/Nachtpflege Pflegestufe I:    468 Euro
    - Tages-/Nachtpflege Pflegestufe II:   1.144 Euro
    - Tages-/Nachtpflege Pflegestufe III: 1.612 Euro
    - Kurzzeitpflege: 1.612 Euro (jährlich)
    - Ergänzende Leistung bei erheblichem allgemeinen Betreuungsaufwand:
      maximal 208 Euro (monatlich)
  • Vollstationäre Pflege:
    - Pflegestufe I: 1.064 Euro
    - Pflegestufe II: 1.330 Euro
    - Pflegestufe III: 1.612 Euro
    - Härtefälle: 1.995 Euro

 

Andere Informationen:

  • Wenn der Angehörige sich mehr als 14 Stunden pro Woche mit der Pflege beschäftigt, bekommt er automatisch Unfall- und Rentenversicherung.
  • Wenn die Pflegeperson keine oder nicht vollständige Pflege für Pflegebedürftige garantiert kann, kann die Pflege durch ambulante Pflegedienst übernommen werden.
  • Es gibt eine Möglichkeit Pflegegeld für die private Pflege und Pflegesachleistung für den Pflegedienst zu verbinden.
  • Wenn die Tages- oder Nachtpflege nicht vollständig sichergestellt werden kann, übernimmt die Pflegekasse die Aufwendungen der Pflege in einer teilstationären Einrichtung.
  • Wenn gibt es keine andere Möglichkeit, haben die Angehörigen das Recht zur vollstationären Pflege.
  • Es gibt eine Möglichkeit für ehrenamtliche Betreuungskräfte an einem Pflegekurs teilzunehmen.

 



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