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Mindestlohn auch für ausländische Arbeiter in der Pflegebranche

8,50 Euro – so viel beträgt der deutsche Mindestlohn pro Stunde seit dem 2015.  Die deutsche Gesellschaft altert, deshalb gibt es mehr und mehr Pflegebeschäftigten u.a. aus Osteuropa. Haben sie aber dieselben Rechten wie deutsche Arbeitnehmer?

Die Antwort heißt „Ja“. Wie sieht dann die Situation von in den Pflegebetrieben Beschäftigten aus? Die Alltagsbegleiter, Assistenzkräfte oder Betreuungskräfte der Personen mit Demenz bekam am 01.10.2015 das Recht zum Pflegemindestlohn. Überdies macht es keinen Unterschied, ob man aus Deutschland oder anderem Land kommt und ob man für den deutschen oder ausländischen Pflegebetrieb arbeitet.

Seit Mai 2011 die Ausländer aus EU – Staaten keine Arbeitserlaubnis mehr brauchen, um in Deutschland zu arbeiten. Nicht nur braucht man keine Erlaubnis, sondern hat man auch genau dieselben Rechte wenn es sich um Urlaub, Arbeitszeiten, Sozialversicherung oder Mindestlohn handelt. Trotzdem gibt es noch viele Probleme mit der Schwarzarbeit. Außerdem gibt es eine Möglichkeit, um die Zahlungsforderungen von dem Arbeitsgericht zu erheben. Das betrifft auch die aus dem Ausland nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer. Die Arbeitsgeber, die gegen ein Gesetz verstoßen, sind mit der Geldstrafe von 250.000 bis zu 500.000 Euro bedroht, je nachdem ob der Tat vorsätzlich oder der Resultat der Fahrlässigkeit ist.

Das Thema „Pflegemindestlohn für selbständige Pflegekräfte“ wurde sehr kontrovers diskutiert. Das Problem besteht darin, was man unter den Begriff „selbständig“ versteht. Alle Situationen wenn die Pfleger  den Arbeitsgeber haben, im seinem Haushalt wohnen und bestimmte Pflichten haben, bezeichnet man als „scheinselbständig“. Das ist gesetzlich verboten. Was passiert dann in solchen Fällen? Die Antwort ist klar – man bekommt den normallen Mindestlohn statt Pflegemindestlohn.

Alle andere Frage, Zweifeln oder Ausnahmefälle werden auf der Internetseite besprochen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geschaffen wurde (www.der-mindestlohn-gilt.de ). Dort kann man sogenannter FAQ – Katalog finden.



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