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Welche Rechte haben die Pflegenden?

Viele Familien müssen die Herausforderung der Pflege von Angehörigen annehmen. Manche können das selbst zu Hause machen, andere brauchen eine Hilfe. Man hat natürlich ganz viele Möglichkeiten: von Pflege zu Hause zu den stationären Pflegeeinrichtungen. Viele Pflegebedürftige möchten aber zu Hause bleiben, um sich besser und sicherer zu fühlen. Können Sie nicht ihren pflegebedürftigen Angehörigen eine Pflege selbst gewähren? Kein Problem – Sie haben unser Service Caresenior24. Wir möchten Ihnen helfen, um die angepassten Pflegekräfte aus Osteuropa schnell zu finden. Dank Caresenior24 haben Sie einen Zugang zu dem direkten Kontakt mit den hunderten von Pflegerinnen aus osteuropäischen Ländern. Ihre Pflegebedürftigen können zu Hause bleiben, Sie können weiterhin arbeiten und unsere Pflegekraft kann die sogar 24-Stunden-Pflege voll übernehmen (auch während Weihnachten oder Ostern). Unser Service Caresenior24 sichert auch die sofortige Wechslung von pflegenden Person, wenn es notwendig ist. Wir helfen auch kostenlos bei der Erledigung von Pflegeleistungen und andere Erleichterungen. Außerdem sollen Sie wissen, dass Sie die deutsche Rechnung bekommen und die Pflegekosten von den Steuer abziehen können (in Rahmen von Lohnsteuer Abrechnung).

Was aber wenn Sie noch keine Pflegekräfte brauchen oder selbst die Pflege gewähren möchten?

Möchten Sie Ihr Pflegebedürftiger selbst pflegen, aber auch nicht auf die Arbeit verzichten, haben Sie das Recht zur Auszeit von Beruf. Dann sichern Sie sich von dem Verlust Ihres Arbeitsplatzes ab und haben eine Möglichkeit eine richtige Pflege für Ihr Angehöriger zu gewähren. Hier haben Sie zwei Optionen:

  • 10 Tage der Freistellung im Notfall

Brauchen Sie sofortig eine Pflege für Ihr Pflegebedürftiger zu organisieren, können Sie bis zu 10 Tage lange Auszeit von der Arbeit nehmen, um die Pflege richtig zu gewähren oder sich selbst um Pflegebedürftigen zu kümmern. Sie haben das Recht dazu unabhängig von der Größe des Betriebs, in dem Sie arbeiten. Während dieser Zeit stehen Ihnen natürlich Versicherungsschutz bei der deutschen Sozialversicherung zu. Die Arbeitnehmer bekommen (seit 2015) die Lohnersatzleistung in der Höhe von 90% ihrer Nettoeinkommen.

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Braucht Ihr pflegebedürftiger Angehöriger längere Pflege, haben Sie das Recht zur bis zu 6 Monate Freistellung. Es betrifft eine Situation, wenn Sie Ihr Angehöriger zu Hause pflegen möchten und ihm/ihr mindestens die Pflegestufe 1 zugeordnet wurde, Es umfasst auch Stiefeltern, nichteheliche Partner oder Schwäger/-innen.

Wichtig: Ihr Arbeitgeber muss mindestens 15 Angestellte einstellt, um für Sie die Pflegezeit möglich wäre. Sie sollen auch Ihren Arbeitgeber mindestens 10 Tage vor dem Anfang der Pflegezeit über Dauer und Umfang der Auszeit informieren. Zeigen Sie ihm eine Bescheinigung von der Pflegekasse, in der die Pflegebedürftigkeit von Ihrem Angehörigen festgestellt wurde. Sie können auch z.B. nur eine Arbeitszeitverkürzung statt volle Auszeit in Anspruch nehmen.

Machen Sie sich keine Sorgen um Ihren Versicherungsschutz. Sie zahlen zwar keine Beiträge in den Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung ein, der Versicherungsschutz wird aber Ihnen gewährt. Die Kranken- und Pflegeversicherung wird durch die Familienversicherung sichergestellt. Wenn Sie über sie nicht verfügen, müssen Sie sich freiwillig in der AOK versichern. Sie sollen auch wissen, dass Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge durch die Pflegeversicherung bis zu Höhe von Mindestbeitrag übernommen werden können.

Was ist die Familienpflegezeit?

Die Familienpflegezeit wurde für diese Angehörigen geschaffen, die einen längeren Pflegezeitraum brauchen, um ihren Angehörigen zu pflegen, aber sie möchten nicht auf die Arbeit ganz verzichten. Deshalb können Sie bis zu 2 Jahren Ihrer Arbeitszeit bis zur Hälfte (aber nicht weniger als 15 Stunden) reduzieren und noch in dieser Zeit 75% Ihres bisherigen Bruttolohns erhalten. Die Kranken- und Pflegeversicherung funktioniert normalerweise auch. Die Beiträge werden natürlich bei dem Beschäftigten weiterhin anhand seiner Beschäftigung gezahlt.

Nach dieser Zeit kommen Sie zu Ihrem normallen Stundenumfang zurück, aber Sie erhalten nur 75% Ihres Gehaltes, um den Pflegevorschuss zurückzuzahlen. Vergessen Sie nicht über die Familienpflegezeit mit Ihrem Arbeitsgeber zu sprechen. Die Ergebnisse sollen schriftlich festgehalten werden.

Es kann auch so passieren, dass der Beschäftigte nicht mehr bei Kräften ist, um das wegen der Familienpflegezeit entstandene „Wertdefizit“ nachzuarbeiten. Dann ist es genug die Familienpflegezeitversicherung zu beenden, was nur einen kleinen Betrag kostet.

Ihre Rentenversicherungsbeiträge werden durch AOK übernommen, wenn Sie sich mehr als 14 Stunden pro Woche mit Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen oder mit mehr Pflegebedürftigen beschäftigen müssen.

Die Arbeitslosenverischerungsbeiträge werden Ihnen durch AOK bezahlt.

Haben Sie dringende Fragen zu diesem Thema, treten Sie in den Kontakt mit unserem Service Caresenior24. Wir helfen Ihnen immer gern!



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