Die Betreuung älterer Menschen ist häufig sehr schwierig und deshalb wird für viele Familien nur eine traurige Pflicht. Nicht jemand ist genug physisch und psychisch stark, um jeden Tag auf Leid des Angehörigen zu schauen, deshalb viele Menschen entscheiden sich für eine Pflegehilfe. Man kann aber dazu die Pflegeversicherung ausnutzen. Die Höhe von finanziellen Leistungen hängt vom Pflegebedarf ab. Um das ganze System zu vereinfachen, wurden die Pflegestufen geschaffen. Auf ihrem Grund sind die finanzielle Leistungen ausgezahlt.
Welche Pflegestufen kann man unterscheiden?
Diese Stufe betrifft Personen, die als „erheblich pflegebedürftig“ bezeichnet sind. Sie brauchen die tägliche Hilfe bei der Ernährung, Körperpflege und Mobilität mindestens 90 Minuten pro Tag. Nach der Bewilligung von Pflegestufe können Angehörige oder Pflegebedürftiger ein passendes Pflegemodell wählen. Die Höhe von Leistungen der Pflegekasse ist gerade von diesem Modell abhängig:
Hier spricht man von „schwerpflegebedürftig“. Wenn der Pflegebedürftige mindestens dreimal täglich Unterstützung bei der Ernährung, Mobilität oder Körperpflege und mehrmals pro Woche eine hauswirtschaftliche Versorgung braucht, kann man Pflegestufe II beantragen. Der Hilfebedarf muss aber 180 Minuten pro Tag überschreiten, dabei mindestens 120 Minuten für Grundpflege. Die von der Pflegekasse ausgezahlten Leistungen hängen von der Pflegeart ab:
Diese Stufe betrifft die „schwerstpflegebedürftigen“ Personen, die 24-Stunden-Betreuung bei Mobilität, Körperpflege und Ernährung bedürfen, auch bei Nacht. Ihnen wird auch mehrmals die Woche eine hauswirtschaftliche Versorgung gewährt. Der Pflegebedarf soll in diesem Fall mindestens 300 Minuten pro Tag umfassen, dabei mindestens 240 Minuten pro Tag auf die Grundpflege. Hier die Höhe von Leistungen hängt auch von der Art der Pflege ab:
Wie kann man eine Pflegestufe bekommen?
Erst muss man einen Antrag auf Pflegestufe bei der Kranken- oder Pflegekasse stellen. Dann der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) entscheidet, ob die Kosten der Pflegestufe (I, II oder III) übernommen werden. Anhand der Begutachtung der persönlichen Situation und der notwendigen Hilfestellung wird eine Pflegestufe gewährt. Unsere Empfehlung – führen Sie ein Pflegetagebuch, um bei der Begutachtung durch den MDK schon die Informationen zum Hilfebedarf zeigen zu können.
Wenn die Situation der Pflegebedürftigen verändert sich, kann die Pflegestufe Einstufung noch einmal gestellt werden. Man kann auch das Pflegemodell wechseln (z.B. von einem Pflegedienst zu einer 24-Stunden-Betreuung).