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Pflegestufen – Vademekum

Die Betreuung älterer Menschen ist häufig sehr schwierig und deshalb wird für viele Familien nur eine traurige Pflicht. Nicht jemand ist genug physisch und psychisch stark, um jeden Tag auf Leid des Angehörigen zu schauen, deshalb viele Menschen entscheiden sich für eine Pflegehilfe. Man kann aber dazu die Pflegeversicherung ausnutzen. Die Höhe von finanziellen Leistungen hängt vom Pflegebedarf ab. Um das ganze System zu vereinfachen, wurden die Pflegestufen geschaffen. Auf ihrem Grund sind die finanzielle Leistungen ausgezahlt.

Welche Pflegestufen kann man unterscheiden?

  • Pflegestufe I

Diese Stufe betrifft Personen, die als „erheblich pflegebedürftig“ bezeichnet sind. Sie brauchen die tägliche Hilfe bei der Ernährung, Körperpflege und Mobilität mindestens 90 Minuten pro Tag. Nach der Bewilligung von Pflegestufe können Angehörige oder Pflegebedürftiger ein passendes Pflegemodell wählen. Die Höhe von Leistungen der Pflegekasse ist gerade von diesem Modell abhängig:

  • Privatpflege: wenn die Familie die Pflege privat sichert, kann man 244 Euro bekommen (bei Demenz 316 Euro). Hier gibt es freie Verfügung, d.h. das Geld kann für die angepasste Einrichtung der Wohnung oder für 24-Stunden-Pflegekraft ausgenutzt werden. Unser Service – Seniorcare24, bietet Ihnen eine große Auswahl von Pflegekraft aus Osteuropa an. Wir wissen wie wichtig für ältere Menschen ist, um zu Hause zu bleiben.
  • Ambulanter Dienst: Ab 01.01.2015 wird von der Pflegekasse bis zu 468 Euro ausgezahlt (bei Demenz bis zu 689 Euro). Die Pflegekasse und ambulanter Dienst verrechnen die Kosten miteinander. Hier spricht man von einer Sachleistung, denn der Pflegeperson wird kein Geld ausgezahlt.
  • Stationäre Pflege: Die Kosten von der stationären Pflege in einem Alten- oder Pflegeheim sind viel höher und deshalb bekommt man mehr Geld. In diesem Fall wird bis zu 1064 Euro als Sachleistung von der Pflegekasse ausgezahlt.
  • Pflegestufe II

Hier spricht man von „schwerpflegebedürftig“. Wenn der Pflegebedürftige mindestens dreimal täglich Unterstützung bei der Ernährung, Mobilität oder Körperpflege und mehrmals pro Woche eine hauswirtschaftliche Versorgung braucht, kann man Pflegestufe II beantragen. Der Hilfebedarf muss aber 180 Minuten pro Tag überschreiten, dabei mindestens 120 Minuten für Grundpflege. Die von der Pflegekasse ausgezahlten Leistungen hängen von der Pflegeart ab:

  • Privatpflege: hier kann man 458 Euro bekommen (bei Demenz 545 Euro).
  • Ambulanter Dienst: als bei der Pflegestufe I spricht man hier von einer Sachleistung, die durch die Pflegekasse übernommen wird. Es wird 1144 Euro ausgezahlt (bei Demenz bis zu 1298 Euro).
  • Stationäre Pflege: Wegen der höheren Kosten wird auch mehr Geld gewährt, d.h. bis zu 1330 Euro.
  • Pflegestufe III

Diese Stufe betrifft die „schwerstpflegebedürftigen“ Personen, die 24-Stunden-Betreuung bei Mobilität, Körperpflege und Ernährung bedürfen, auch bei Nacht. Ihnen wird auch mehrmals die Woche eine hauswirtschaftliche Versorgung gewährt. Der Pflegebedarf soll in diesem Fall mindestens 300 Minuten pro Tag umfassen, dabei mindestens 240 Minuten pro Tag auf die Grundpflege. Hier die Höhe von Leistungen hängt auch von der Art der Pflege ab:

  • Privatpflege: man kann 728 Euro bekommen.
  • Ambulanter Dienst: hier wird bis zu 1612 Euro ausgezahlt. Das Pflegegeld wird aber durch die Pflegekasse übernommen.
  • Stationäre Pflege: die Leistung beträgt 1612 Euro.

Wie kann man eine Pflegestufe bekommen?

Erst muss man einen Antrag auf Pflegestufe bei der Kranken- oder Pflegekasse stellen. Dann der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) entscheidet, ob die Kosten der Pflegestufe (I, II oder III) übernommen werden. Anhand der Begutachtung der persönlichen Situation und der notwendigen Hilfestellung wird eine Pflegestufe gewährt. Unsere Empfehlung – führen Sie ein Pflegetagebuch, um bei der Begutachtung durch den MDK schon die Informationen zum Hilfebedarf zeigen zu können.

Wenn die Situation der Pflegebedürftigen verändert sich, kann die Pflegestufe Einstufung noch einmal gestellt werden. Man kann auch das Pflegemodell wechseln (z.B. von einem Pflegedienst zu einer 24-Stunden-Betreuung).



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