Viele Pflegebedürftige möchten zu Hause bleiben und dort gepflegt werden. Sie können es sich nicht vorstellen, dass sie ihre Wohnung im Alter verlassen und z.B. in einer Pflegeinrichtung wohnen müssen. Deshalb gibt es eine Möglichkeit der Beschäftigung von Pflegekräften aus Osteuropa. Sie können die ganze Familie erheblich entlasten und dem Pflegebedürftigen eine komfortable Betreuung sichern.
Wo kann man aber die 24-Stunden-Pflegekraft aus Osteuropa finden? Es gibt viele Möglichkeiten. Einer von dieser Optionen ist unser Service Caresenior24. Wir möchten Ihnen den direkten Kontakt mit einer großen Menge von Pflegern und Pflegerinnen aus Osteuropa anbieten. Sie können mit ihnen alle Details persönlich während Korrespondenz besprechen. Seit 2015 betrifft alle EU- Beitrittsstaaten eine Arbeitnehmerfreizügigkeit, d.h. Bürger aus diesen Ländern dürfen wie deutsche Arbeitnehmer von einem deutschen Haushalt legal beschäftigt werden (ohne spezielle Erlaubnis der Arbeitsagentur).
Die osteuropäischen Betreuungskräfte sprechen häufig sehr gut Deutsch, was für viele von Ihnen ganz wichtig ist. Das können Sie während der Korrespondenz erfahren. Außerdem helfen wir Ihnen in Rahmen unseres Services mit Erledigung vieler rechtlichen Dinge oder Berechnung der Kosten von häuslicher Pflege. Darunter finden Sie die notwendigen Informationen über verschiedene Möglichkeiten der Beschäftigung von einer Pflegeperson.
Leistungsausmaß
Natürlich ist es nicht möglich, dass eine Person 24-Stunden pro Tag arbeitet. Es ist sogar nicht legal anhand der Arbeitszeitvorschriften. Man kann aber den Tag in drei Schichten (8 Stunden) aufteilen und drei Personen beschäftigen. Das ist aber nicht rentabel. Viele Familien entscheiden sich für eine Person, die mit dem Pflegebedürftigen wohnt und somit Arbeitszeit flexibel eingeteilt werden kann.
Direkte Anstellung osteuropäischer Pflege- und Betreuungskräfte durch den Haushalt
Die Arbeitnehmer aus EU – Beitrittsstaaten (also z.B. aus Polen, der Slowakei, Estland, Litauen und sogar Kroatien) können jetzt auch direkt vom deutschen Haushalt ohne Arbeitserlaubnis von Agentur angestellt werden. Die Agentur sind natürlich weiterhin sehr hilfreich, aber mehr und mehr Familien entscheiden sich selbst oder mithilfe von anderen Vermittlungsdiensten eine Pflegeperson zu suchen.
Stellen Sie eine Pflegeperson privat an, müssen Sie weiterhin die Regeln vom Arbeitsschutz befolgen. Dazu zählt man u.a. ein maximal 8 Stunden Arbeitstag, maximal 48 Stunden pro Woche oder das Recht zum Urlaub (24 Werktagen im Jahr). Beachten Sie bitte, dass seit 2015 der Mindestlohn 8,50 Euro pro Stunde beträgt.
Einer der wichtigsten Vorteile von direkter Beschäftigung ist auf jeden Fall die Möglichkeit des Arbeitsausmaßes bzw. die Arbeitszeit individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren. Es ist zu beachten, dass Sie als Arbeitgeber auch die Lohnsteuer und die Beiträge zur Sozialversicherung abführen und Mitglied der Unfallversicherung werden müssen.
Die osteuropäischen Arbeitgeber und entsandte Pflegekraft
Neben der privaten Anstellung von Pflegepersonen gibt es auch eine Möglichkeit Pflegeperson durch Dienstleistungsunternehmen zu beschäftigen. Es bedeutet, dass das Unternehmen eine Person einstellt und dann nach Deutschland entsendet. Sie sind der Kunde von diesem Unternehmen, und somit trägt das Unternehmen das Arbeitsverhältnis mit der Pflegeperson. Das heißt, dass Sie sich um den Urlaub oder die Arbeitszeiten nicht kümmern müssen, weil diese Vereinbarungen zu den Aufgaben des Unternehmens gehören. Haben Sie irgendwelche Wünschen oder Fragen, müssen Sie sich dann an das ausgewählte Unternehmen wenden.
Fragen Sie auch, ob die Pflegeperson in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Sie können es einfach prüfen – jede Person soll eine sogenannte Bescheinigung A1 am Tag der Anreise vorlegen. Betrachten Sie das als einen Schutz für Sie. Ohne diese Bestätigung riskieren Sie, dass Sie während der Überprüfung durch Zoll als Arbeitgeber betrachtet werden. Das verbindet sich mit der Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung (bis es klar ist, ob es eine wirksame Entsendung gibt). So wird u.a. die Schwarzarbeit kontrolliert, besonders dann, wenn solche Unrichtigkeiten von Nachbarn oder der Konkurrenz gemeldet werden.
Der deutsche Mindestlohn (8,50 Euro pro Stunde) oder die maximale Arbeitszeiten müssen auch bewährt werden, obwohl das Arbeitsverhältnis im Ausland beschlossen wurde. Außerdem haben Angestellte das Recht zum speziellen Mindestlohn in bestimmten Branchen. In den alten Bundesländern beträgt diese 9,40 Euro pro Stunde und in den neuen Bundesländern – 8,65, wenn es sich um die Pflegebranche handelt.
Selbstständige Pflegekraft aus osteuropäischen Ländern
Hier sollen Sie besonders vorsichtig sein. Es gibt ein Risiko, dass es sich um Scheinselbständigkeit handelt. Sie betrifft solche Situationen, wenn z.B. nur einen Arbeitgeber gibt, die Pflegekraft im Haushalt wohnt oder sie keine eigenen Geschäftsräume hat. Dann wird der Haushalt als Arbeitgeber betrachtet und muss die Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen.
Vermittlungsdienst
Sie können viele Anzeigen von deutschen Vermittlungsdiensten im Internet oder Zeitungen finden. Diese Agenturen bieten kostenpflichtig ihre Pflegekräfte aus Osteuropa an. Sie helfen eine passende Pflegeperson zu finden und nehmen Kontakt mit ihr auf. Fragen Sie bitte die ausgewählte Agentur nach Berufsausbildung, Erfahrung, Sprachkenntnisse und anderen wichtigen Informationen über die Pflegekraft. Es lohnt sich auch ein paar Dinge über die Agentur wissen, z.B. wie lange sie schon existiert. Seit Jahren werden hunderte Pflegerinnen durch solche Vermittlungsdienste nach Deutschland entsendet, auch die sogenannte selbständige Pflegekräfte. Achten Sie darauf und haben Sie keine Angst Ihre dringenden Fragen zu stellen.
Wie sehen die Kosten aus?
Es gibt natürlich ein paar Vorschriften, die die Kosten betreffen. Manche konnten Sie schon hier erfahren. Seit 2015 müssen die direkt im Haushalt angestellten Pflegekräfte die Mindestlohn in der Höhe von 8,50 Euro pro Stunde bekommen. Es ist aber zu beachten, dass die privaten Haushalten keinen speziellen Mindestlohn für die Pflegebranche zahlen müssen.
Stellen Sie die Pflegeperson durch die Agentur an, achten Sie darauf, dass die Agentur die im bestimmten Bundesland geltende Tariflohn befolgt. Beispielsweise: 1409 Euro für 38,5 Stunden Arbeitswoche in Hessen, Rheinland – Pfalz oder Saarland, und 1704 Euro in Hamburg. Die Pflegekräfte aus Osteuropa, besonders diese mit einer großen Erfahrung, wissen wie viel sie verdienen können und werden sich nicht für zu niedrige Löhne entscheiden. Dazu sollen Sie Beiträge zur Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft und eventuell Kosten der freien Wohnung oder Mahlzeiten zurechnen. Es gibt zusammen ca. 1800 Euro pro Monat (Lohn + andere Bezahlungen).
Vergessen Sie nicht, dass die ausländischen Firmen auch den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde bewahren müssen. Es gibt monatlich ca. 1470 Euro für 40 Stunde in der Woche. Die ausländischen Firmen haben auch einige Bezahlungen in ihrem Heimatland und sie werden wahrscheinlich die zusätzlichen Kosten in dem Preis mit einrechnen. Hier kann es schwierig sein weniger als 1800 Euro pro Monat zahlen. Wenn der Preis aber nicht höher als 1800 Euro ist, bekommt wahrscheinlich die Pflegekraft weniger als Mindestlohn. Achten Sie bitte darauf.
Man muss dabei auch berücksichtigen, dass die Pflegekraft der Kontakt mit der Familie gewährt werden soll, d.h. durch Telefon oder Internetzugang. Andere zusätzliche Kosten betreffen die Ab- und Anreisen oder Unterkunft und Verpflegung, die kostenfrei für die Pflegekraft sein sollen. Sie übernehmen meistens diese Kosten. Hier kann man von sogar 1000 Euro pro Jahr sprechen. Manche Agenturen haben sich entschieden keine zusätzlichen Gebühren für ihre deutschen Kunden zu erhalten.
Pflegeversicherung: Leistungen
Verfügen Sie über mindestens Pflegestufe 0 mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz und bekommen Sie die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung von der Pflegekasse, haben Sie das Recht zu bestimmten Sach- und Kombileistungen. Für Menschen, die keine Zulassung der Pflegekasse haben oder die Pflege durch Dienstleister bekommen, steht nur das niedrigere Pflegegeld zur Verfügung.
Steuer: Vorteile
Sie können Ihren Steuerschuld dank der Ausgaben für legale Pflegehilfe mindern. Dieser Steuerschuld kann um 4000 Euro jährlich, aber nicht mehr als 20% der Kosten vermindert werden. Deshalb lohnt es sich über legale Beschäftigungsverhältnisse nachzudenken.
Haben Sie andere dringende Fragen, nehmen Sie Kontakt mit unserem Service Caresenior24 auf. Wir klären alle Unklarheiten und beraten die für Sie beste Lösung. Es reicht sich kostenlos auf unserer Seite anzumelden.