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Rechte von Pflegenden: Vollmacht

Rechte von Pflegenden: Vollmacht

Das Leben ist voll von Überraschungen, leider nicht immer nur von positiven. Schlaganfälle, Demenz und andere stark einschränkende Krankheiten – dann kann es nötig sein dem pflegenden Familienangehörigen eine Vollmacht zu erteilen. Somit kann er sich selbst entlasten.

Unser Service Caresenior24 bietet Ihnen nicht nur den Zugang zum Kontakt mit den osteuropäischen Pflegerinnen an. Wir möchten Ihnen auch bei der Erledigung der wichtigsteen Dinge behilflich sein. Deshalb können Sie uns ganz kostenlos z. B. nach mehr Informationen über Vollmacht fragen.

Welche Vollmachten gibt es?

  • Der Pflegebedürftige erteilt einer oder mehreren Personen eine Vollmacht in allen Lebensbereichen. Sie dürfen dann ohne spezielle Befugnisse über Aufgaben entscheiden.
  • Sie betrifft die Situationen, wenn der Pflegebedürftige über die Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit (festgestellt durch Arzt) verfügt. Nur die zuverlässigen Personen sollten gewählt werden, weil sie eine große Anzahl an Rechten erhalten. Die Kompetenzen können aufgeteilt werden, z. B. eine Person kann für Vermögensfragen verantwortlich sein und andere für Gesundheitsangelegenheiten.
  • Sie betrifft den Zugriff zu den Konten und Schließfächer. Die Kompetenzen können hier auch aufgeteilt werden, z. B. Berechtigung zu Einzahlungen und Abhebungen oder Kontoauflösungen.
  • Hier kann sich ein Pflegebedürftiger für die gesetzliche Pflegeperson entscheiden. Er kann auch sich entschließen eine Person zu weisen, die auf keinen Fall sein Betreuer werden soll. Wichtig ist, dass die Pflege immer durch das Vormundschaftsgericht kontrolliert wird.

Wie sollte man die Vollmacht erteilen?

Die Vollmacht kann formlos erteilt werden, aber man sollte auf folgende Dingen achten:

  • Eine Vollmacht wird nur als Original gültig betrachtet. Es ist dann eine gute Idee, diese sicher bei einer Vertrauensperson oder beim Notar aufzubewahren.
  • Sie brauchen keine notarielle Beglaubigung. Sie kann Ihnen aber Sicherheit für Situationen geben, wenn die Vollmacht angezweifelt wird.
  • Möchten Sie die Vollmacht im Ernstfall sicherstellen, dann kann diese Vollmacht in ein zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingereicht werden.  Die Kosten sind nicht zu hoch – ca. 13 Euro.
  • Die Vollmacht kann auch bei der Abteilung Vormundschaftsangelegenheiten sichergestellt werden.

Brauchen Sie mehr Informationen über die Vollmacht, fragen Sie unser Service Caresenior24 danach. Ihnen steht auch eine Broschüre des Bundesjustizministerium oder Glossar der Bundesnotarkammer zur Verfügung.



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