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24-Stunden-Pflege: ist sie eine gute Lösung?

24-Stunden-Pflege: Ist sie eine gute Lösung?

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten der Betreuung für Pflegebedürftige in Deutschland. Einer von dieser Möglichkeiten ist die 24-Stunden-Pflege. Dazu braucht man aber meistens eine Pflegekraft, weil nicht alle Angehörigen in der Lage sind sich zeitlich und körperlich um eine Person zu kümmern. Deshalb entstand unser Service caresenior.24 – wir möchten Ihnen helfen eine passende Pflegeperson zu finden.

Was ist eine 24-Stunden-Pflege? Wann sollte ich eine beziehen?

Viele Senioren, die ständige Pflege bedürfen, möchten weiterhin im eigenen Haushalt wohnen. Somit kommt kein Senioren-, Alte- oder Pflegeheim infrage. Was aber, wenn die Angehörigen keine Möglichkeit haben, eine passende Betreuung für die pflegebedürftige Person zu gewähren? Heutzutage ist es kein Problem – das Angebot von der privaten Pflegekraft existiert in Mengen. Unser Service caresenior.24 bietet Ihnen Hilfe bei Auswahl der passenden Pflegeperson aus Osteuropa, wie zum Beispiel aus Polen, an. Warum eine osteuropäische Pflegekraft? Die einfachste Antwort – aus finanziellen Gründen. Die 24-Stunden-Betreuungskräfte aus Polen sind um vieles günstiger. Es bedeutet aber nicht, dass die Leistungen und Fähigkeiten schlechter sind. Meistens leben die Helfer in der Wohnung des Pflegebedürftigen und sind deshalb rund um die Uhr verfügbar. Sie können auch als Haushaltshilfe arbeiten.

Wenn man an eine 24-Stunden-Pflegekraft nachdenkt, sollte man folgende Vorteile in Betracht ziehen:

  • Der Senior kann weiterhin zu Hause bleiben, aber nicht allein, sondern mit einer pflegenden Person.
  • Die geringen Kosten der Pflege – ca. 1900 Euro für deutsche Betreuungsperson. Betreuungskräfte aus Polen und Osteuropa kommen auf wesentlich kleinere Beträge.
  • Legale Pflegekraft, die kranken- und haftpflichtversichert ist.
  • Es gibt eine Möglichkeit von Zuschüssen der Pflegekasse.
  • Kurze Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.
  • Die Absetzung von der Steuer ist auch möglich.

 

Welche Aufgabe können zu den Pflichten der Pflegekraft gehören?

  • Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität

Dazu zählt u.a. Hilfe bei Essen und Trinken, An- und Auskleiden, Waschen, Duschen, Aufstehen und Zubettgehen, Darm- und Blasenentleerung, Spazierengehen oder die Begleitung bei Artbesuchen.

Es ist meistens die größte Entlastung für die Angehörige. Die Betreuungsperson kann auch nachts bei der Pflegebedürftigen sein. Somit kann die pflegebedürftige Person mental unterstützt werden. Sie ist nicht allein und fühlt sich dann viel sicherer.

  • Hauswirtschaft und Einkäufe

Dem Pflegebedürftigen steht das Pflegegeld von der Pflegekasse zu und die hauswirtschaftliche Versorgung gehört zu den Leistungen, die finanziert wird (neben anderer Versorgung und Pflege durch Angehörige). Es betrifft u.a. Kochen, Putzen, Kleidung waschen oder Aufräumen.

  • Spaziergänge, Arztbesuche und Fahrdienste

Die Pflegeperson soll ihrem Pflegeangehörigen auch bei Alltagsgestaltung helfen. Dazu zählt man z.B. Spaziergänge. Viele Familien möchten auch jemanden, der mit dem Pflegebedürftigen den Arzt oder Apotheker besucht. Es kann sehr hilfreich sein, wenn die Pflegekraft einen gültigen Führerschein besitzt. Viele Pflegekräfte aus Polen oder Osteuropa verfügen über einen Führerschein.

 

Gibt die Aufgaben, welche die Pflegekraft nicht übernehmen kann?

Es ist verständlich, dass die Betreuungsperson nicht alles machen kann. In Regel darf sie keine medizinische Behandlung übernehmen. Dazu zählt auch das Verband anlegen (Verbandswechsel ist aber möglich). Es betrifft sogar die Personen, die dafür eine legale Genehmigung in ihren Heimatländer haben. Die Behandlungspflege gehört meistens zum ambulanten Dienst.

Wieviel kostet eine 24-Stunden-Pflege und welche finanzielle Unterstützung gibt es?

Alles hängt meistens von dem Vertrag mit der Pflegeperson ab. Unser Service caresenior.24 bietet eine Möglichkeit an, zuerst mit der Pflegeperson zu korrespondieren. Dadurch kann man viele Details festlegen. Die Kosten der "Rund-um-die-Uhr"- Betreuung aus Deutschland betragen um durchschnitt 1900 Euro. Wenn man sich aber für eine polnische oder osteuropäische Pflegekraft entscheidet, sind die Aufwendungen meistens viel niedriger.

Außerdem kann man viele Arten von finanziellen Unterstützung beantragen. Hier spricht man von z.B. Zuschüssen, Steuererleichterung oder Pflegegeld. Die letzte Möglichkeit hängt von der Pflegestufe der Bedürftigen ab. Die folgenden Quoten stehen ihnen zu:

  • Pflegestufe 0: 120 Euro;
  • Pflegestufe 1: 235 Euro;
  • Pflegestufe 2: 440 Euro;
  • Pflegestufe 3: 700 Euro;

Dieses Geld kann auch als Zuschuss zu den Kosten der Pflegekraft verwendet werden. Für psychisch, demenzkranke oder geistig behinderte Menschen gibt es Zuschuss in der Höhe von 100 bis zu 200 Euro. Einen Pflegebedürftigen mit Demenz zahlt die Pflegekasse höhere Zuschüsse. Abhängig von der Pflegestufe kann man das Pflegegeld in der Höhe von 305 Euro (Pflegestufe I), 525 Euro (Pflegestufe II), 700 Euro (Pflegestufe III) bekommen.

Versicherungsgeld beträgt bis zu 1550 Euro jährlich für bis zu 4 Wochen dauernde Ersatzpflege. Es betrifft Situationen wenn der Angehörige wegen des Urlaubs oder der Krankheit keine Betreuung für Pflegebedürftige gewähren kann. Dieses Geld kann als Zuschuss zu den Aufwendungen der Pflegekraft betrachtet werden.

Der Pflegebedürftige kann auch den Anspruch auf Unterstützung in der Höhe bis zu 20% der jährlichen Kosten der Pflege (aber nur bis zu 4000 Euro) gegenüber seinem Finanzamt stellen.

 

Kann die 24-Stunden-Pflege legal sein?               

Eine gute Lösung ist die Pflegekraft mit der Hilfe von einer Agentur zu beschäftigen. Unser Service caresenior.24 kann Ihnen dabei helfen. Man kann die Pflegekraft aus Osteuropa beschäftigen wenn die Pflegeperson:

  • als Selbstständige Ihr Gewerbe in Deutschland oder in einem EU-Land anmeldete, sozial- und haftpflichtversichert ist und ihre Steuern in Deutschland oder im EU-Heimatland abführt.
  • Angestellte eines deutschen ambulanten Pflegedienstes ist, der für ihre Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil), ihre Berufshaftpflichtversicherung und die Abführung ihrer Lohn- oder Einkommenssteuern sorgt.
  • von einem Pflegedienst oder Dienstleister in den osteuropäischen Beitrittsländern der Europäischen Union (EU) angestellt, sozialversichert (hier ist notwendig den Nachweis für Sozialversicherungsbescheinigung A1) und haftpflichtversichert ist, der ihre Steuern im Heimatland abführt.

Für die Arbeitnehmer aus den 2004 der Europäischen Union (EU) beigetretenen osteuropäischen Ländern (Polen, Estland, Litauen, Lettland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien) gilt seit 2011 eine sogenannte „Arbeitnehmerfreizügigkeit". Sie ermöglicht diesen Personen in Deutschland als Selbständige oder Angestellte zu arbeiten.

 

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